ParagraphDie Bundesregierung hat zur Bewältigung der aktuellen Energiekrise auf Grundlage des Energiesicherungsgesetzes (§ 30 EnSiG) zwei Energieeinsparverordnungen auf den Weg gebracht. Die erste Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) ist am 01.09.2022 in Kraft getreten und hat eine Geltungsdauer von einem halben Jahr. Die zweite Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen (EnSimiMaV) soll ab dem 01.10.2022  für 24 Monate gelten. Beide Verordnungen adressieren Kommunen und öffentliche Körperschaften sowie Unternehmen und private Haushalte und verpflichten zu kurzfristigen Einsparmaßnahmen für die kommende und die übernächste Heizperiode.

Die Stadtwerke Hennigsdorf setzen die Energieeinsparverordnung des Bundes selbstverständlich um und sind bemüht, den in § 9 geforderten Informationspflichten der Fernwärmekundinnen und -kunden schnellstmöglich nachzukommen. Aktuell werden die entsprechenden Daten zu den Energieverbräuchen und zu erwartenden Energiepreissteigerungen entsprechend aufbereitet und zusammengestellt. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich gern an uns: https://www.swh-online.de/kontakt

Mit Blick auf mögliche Einsparpotentiale beim Verbrauch von Energie gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die jede und jeder Einzelne sofort tun kann. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz informiert in seiner Initiative 80 MILLIONEN GEMEINSAM FÜR DEN ENERGIEWECHEL umfangreich zu verschiedenen Energieeinsparmöglichkeiten in privaten Haushalten, in Unternehmen und am Arbeitsplatz. Gern stehen wir Ihnen auch hier beratend zur Seite: https://www.swh-online.de/kontakt