ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG nach § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV

Die Stadtwerke Hennigsdorf GmbH (SWH) versorgen ihre Kunden im Hennigsdorfer Stadtgebiet mit Fernwärme auf Grundlage der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme“ (AVBFernwärmeV). Die Versorgungsbedingungen umfassen neben der AVBFernwärmeV insbesondere auch die Preisregelungen bzw. Preisgleitklauseln in Anlage 2 zum Fernwärmeliefervertrag. Zur Wahrung der Kostenorientierung der Preisgleitklauseln sind Versorgungsunternehmen nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, unwirksame oder unwirksam werdende Preisgleitklauseln auch während eines laufenden Vertragsverhältnisses anzupassen, damit diese weiterhin den Vorgaben des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV entsprechen. Dem Fernwärmeversorger steht daher auf Grundlage des § 4 Abs. 1 und 2 AVBFernwärmeV ausdrücklich ein einseitiges Anpassungsrecht zur Wahrung der Kostenorientierung der Preisgleitklausel zu.

Aufgrund der infolge des Ukrainekriegs gestiegenen Bezugskosten bei der Wärmeerzeugung und zur Wahrung der Kostenorientierung der Preisregelungen bzw. Preisgleitklauseln hat die SWH auf Grundlage der §§ 4 Abs. 1, 2 und 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV die Preisregelungen bzw. Preisgleitklauseln in Anlage 2 zu den bis zum 13.11.2022 abgeschlossenen Fernwärmelieferverträgen zum 01.01.2023 einheitlich angepasst und auf Preisliste Nr. 01/20 (Anschlussleistung > 40 kW) bzw. Preisliste Nr. 02/20 (Anschlussleistung ≤ 40 kW) umgestellt.

Dies betrifft alle nachfolgend vor dem 14.11.2022 vereinbarten Preislisten mit den Nummern:

1/93 I 1/96 I 3/96 I 02/03 I 01/05 I 1/09 A I 1/09 V I 2/09 V I 3/09 A I 4/09 V I 5/09 V I 6/09 V I 1/16 V I 01/20 A I 01/20 V I 02/20 A I 02/20 V

Für neue bzw. nach dem 13.11.2022 abgeschlossene Fernwärmelieferverträge gelten hingegen die neue Preisliste Nr. 01/20n (Anschlussleistung > 40 kW) bzw. Preisliste Nr. 02/20n (Anschlussleistung ≤ 40 kW).
In Erfüllung unserer Verpflichtung nach § 4 Abs. 2 AVBFernwärmeV weisen wir darauf hin, dass die ab 01.01.2023 geltenden Preisregelungen bzw. Preislisten im Schaukasten am Heizkraftwerk Zentrum, Standort Rathenaustraße 4, 16761 Hennigsdorf sowie am Standort Nauener Straße 7, 16761 Hennigsdorf (Solarzentrale) veröffentlicht sind. Weiterhin liegen die Preislisten auch in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Hennigsdorf GmbH in der Neuendorfstraße 20a in 16761 Hennigsdorf zur Einsichtnahme aus.

Information zu den Fernwärmepreisen ab 01. Januar 2023 gemäß §1 Abs. 4 AVBFernwärmeV

Versorgungsgebiet Preisliste Nr. Grundpreis
GP

€/kW/a

Arbeitspreis
AP

ct/kWh
€/MWh

Mischpreis
MP

ct/kWh
€/MWh

Emissionspreis
EPCO2

ct/kWh
€/MWh
Verrechnungspreis
VP

€/a
Hennigsdorf
und Nieder Neuendorf


01/20

01/20n

(ab > 40 kW)

156,02
(166,94)



14,673 

(15,700)

146,73
(157,00)
-


0,388

(0,415)

3,88
(4,15)
159,11 (170,25) á Zähler ≤ Qn 1,5
164,13 (175,62) á Zähler ≤ Qn 2,5
281,60 (301,31) á Zähler ≤ Qn 6
315,18 (337,24) á Zähler ≤ Qn 10
479,26 (512,81) á Zähler ≤ Qn 25
492,15 (526,60) á Zähler ≤ Qn 40
567,92 (607,67) á Zähler ≤ Qn 60
789,39 (844,65) á Zähler ≤ Qn 150

02/20

02/20n

(bis 40 kW)
- -

23,904

(25,577)

239,04
(255,77)


0,388

(0,415)

3,88
(4,15)
159,11
(170,25)

Die Mehrwertsteuer wird mit dem jeweils gesetzlichen Steuersatz in Rechnung gestellt. Die Preise in Klammern enthalten die Mehrwertsteuer von derzeit sieben Prozent.
Bei Fragen sprechen Sie uns während unserer Geschäftszeiten gerne persönlich oder telefonisch unter 03302.5440-0 an.

Preisliste ab 01.01.2023 für Vertragsabschlüsse bis 13.11.2022
PL 01/20 (ab > 40 kW)PL 02/20 (bis ≤ 40 kW)
Preisliste ab 01.01.2023 für Vertragsabschlüsse ab 14.11.2022
PL 01/20n (ab > 40 kW)PL 02/20n (bis ≤ 40 kW)