• 1. Wie entsteht der Preis für Fernwärme? Open or Close
    Der Fernwärmepreis setzt sich aus dem Grund- und Arbeitspreis pro Fernwärme-Kilowattstunde zusammen. Er wird durch eine mathematische Formel, die sogenannte Preisgleitformel, berechnet, die die Kostenstruktur des Unternehmens und Entwicklung der Energie- und Brennstoffkosten am Markt abbildet. Diese Kostenorientierung ist wichtig, damit die Stadtwerke Hennigsdorf als Unternehmen stabil und arbeitsfähig bleiben und so eine sichere Versorgung mit Fernwärme garantieren können. Diese Art der Preiskalkulation entspricht den gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben der Rechtsprechung. Sie ist aufgrund der Langfristigkeit von Fernwärmeversorgungsverträgen vorgegeben, damit sichergestellt ist, dass keine willkürliche Bestimmung der Fernwärmepreise zustande kommt.

    Bei Heizungsanlagen (z. B. Mehrfamilienhaus oder Gewerbe) mit einer Anschlussleistung größer als 40 Kilowatt wird in ein leistungsbezogenes, verbrauchsunabhängiges Jahresgrundentgelt sowie in ein verbrauchsabhängiges Arbeitsentgelt und in ein der Zählergröße entsprechendes Verrechnungsentgelt unterschieden.

    Bei Heizungsanlagen kleiner oder gleich 40 Kilowatt (Beispiel: Einfamilienhaus) setzt sich der Preis aus einem verbrauchsabhängigem Wärmemengenentgelt und ein der Zählergröße entsprechendes Verrechnungsentgelt zusammen. Hier wird der Grund- und Arbeitspreis in ein Wärmemengenentgelt zusammengefasst. Dazu kommt seit 01.01.2020 der Emissionspreis, die sogenannte CO2-Bepreisung, die für den verbliebenden Fossilanteil in unserem Brennstoffmix anfällt. Steckbrief zur CO2-Bepreisung
    Der verbrauchsunabhängige Grundpreis enthält neben den Lohnkosten auch die Investitionskosten in unsere Anlagentechnik, u.a. für die Umstellung auf eine CO2-neutrale Wärmeerzeugung. Weiterhin beinhaltet der Grundpreis die Instandhaltungs- und Wartungskosten für unsere Erzeugungsanlagen und Wärmenetze sowie die Refinanzierungskosten für aufgenommene Darlehen im Rahmen getätigter Investitionen.

    Ebenfalls unabhängig vom Verbrauch ist der sogenannte Verrechnungspreis, der sich nach der Zählergröße und dem Zeitablauf pro Kalenderjahr bemisst. Die verbrauchsabhängigen Kosten, die im Fernwärmepreis seit 2020 durchschnittlich mit 33 Prozent zu Buche schlagen, umfassen die Brennstoffkosten für Erdgas und Holzhackschnitzel (Biomasse), die Stromkosten zum Betrieb unserer technischen Anlagen und natürlich den Emissionspreis.

    Wichtig: Mit den Preisklauseln gehen wir keinen Sonderweg. Diese Art der Preiskalkulation wird vom Gesetzgeber aufgrund der langfristigen Vertragslaufzeiten der Fernwärmeversorgungsverträge verlangt und so von allen Fernwärmeversorgern umgesetzt. Für die Verbraucher:innen wirken die Preisklauseln oft undurchsichtig und intransparent. Die Stadtwerke Hennigsdorf bemühen sich seit geraumer Zeit, die Auswirkungen nachvollziehbar darzustellen.


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  • 2. Warum werden die Preisklauseln jetzt neu angepasst? Open or Close
    Die Preisklauseln wurden 2020 aufgrund der veränderten, überwiegend CO2-neutralen Erzeugerstruktur der Stadtwerke Hennigsdorf erstmalig neu definiert. Vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges und der damit einhergehenden Energiekrise muss die Preisgleitformel ab 01. Januar 2023 nochmals angepasst werden. Der Grund dafür ist, dass die in der Formel verankerten Indizes inzwischen nicht mehr die gestiegenen Energiekosten für die Erzeugung von Fernwärme erfassen. So wird ab 2023 die Gewichtung der Indizes zueinander neu bestimmt und der in der Preisgleitformel gewählte Index „Elektrischer Strom bei Abgabe an gewerbliche Anlagen“ durch den Index „Elektrischer Strom an Weiterverteiler“ ersetzt.

    Strompreisindex
    Die Marktpreise für den von den Stadtwerken zum Anlagenbetrieb eingesetzten Strom sind deutlich gestiegen.

    Gaspreisindex
    Das von den Stadtwerken eingesetzte Gas muss inzwischen zu signifikant höheren Preisen eingekauft werden.

    Wärmepreisindex
    Er reflektiert die Holzhackschnitzelbeschaffung für das Biomasse-Heizkraftwerk, die zu aktuellen Marktpreisen erfolgt. Lag die Teuerungsrate bislang jährlich bei drei bis zehn Prozent, sind es in diesem Jahr zwischen 30 und 40 Prozent.

    Wichtig: Mit den Preisklauseln gehen wir keinen Sonderweg. Diese Art der Preiskalkulation wird vom Gesetzgeber aufgrund der langfristigen Vertragslaufzeiten der Fernwärmeversorgungsverträge verlangt und so von allen Fernwärmeversorgern umgesetzt. Für die Verbraucher:innen wirken die Preisklauseln oft undurchsichtig und intransparent. Die Stadtwerke Hennigsdorf bemühen sich seit geraumer Zeit, die Auswirkungen nachvollziehbar darzustellen.
  • 3. Warum sind die Energiepreise so stark gestiegen? Open or Close
    Aus mehreren Gründen. Nach der Corona-Krise stieg 2021 – vor allem aus der Industrie – die Nachfrage nach Energie stark an. Hinzu kam die gesunkene Erdgasproduktion in Europa. Anfang dieses Jahres dann der russische Angriffskrieg, der Gaslieferstopp, die um sich greifende Energiekrise, die steigende Inflation. Das Fehlen von Erdgas führte am Markt zu schnellen Preisanstiegen, die sich natürlich auch auf die Preise von Strom und Fernwärme auswirkten. Das besondere bei Fernwärme: Der Preisanstieg betrifft die Energieversorgungsunternehmen besonders hart, die zu großen Teilen Erdgas nutzen.
  • 4. Wie teuer wird Hennigsdorfer Fernwärme? Open or Close
    Voraussetzung für die Preisfestsetzung für 2023 sind die vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Preisindizes. Mittlerweile liegen uns alle Werte vor, sodass wir sagen können, dass der Fernwärmepreis um 50 Prozent steigen wird. Der Grundpreis, der unter anderem das Investitionsgeschehen und die Lohnpreisentwicklung abbildet, erhöht sich 2023 nur sehr moderat. Der Arbeitspreis hingegen steigt deutlich an, weil er von drei stark kostenprägenden Indizes beeinflusst wird: der Gaspreis-, der Strompreis- und der Wärmepreisentwicklung. Alle drei Komponenten haben sich 2022 deutlich verteuert. Wir wissen, dass mit dem Fernwärmepreisanstieg eine hohe Belastung für alle Kundinnen und Kunden verbunden ist. Mit den angekündigten Preisdämpfungen und Gutschriften der Bundesregierung kann der Anstieg des Preises aber wirksam abgeschwächt werden.

    Wichtig: Der Preisanstieg betrifft Fernwärmekundinnen und -kunden, deren Verbrauchsabrechnung bisher nach den Preislisten von 2020 erfolgte. Das sind rund 80 Prozent aller Hennigsdorfer Ferwärmebezieher:innen. Für Fernwärmekundinnen und -kunden, die noch nach älteren Preislisten abgerechnet werden, fällt die Preisanpassung höher aus. Zum 1. Januar passen die Stadtwerke auch deren Preislisten auf das neue, einheitliche Niveau für 2023 an. Fernwärmepreise ab 2023
  • 5. Wann wird Hennigsdorfer Fernwärme teurer? Open or Close
    Nachdem der Fernwärmepreis über das gesamte Jahr 2022 hinweg konstant blieb, steigt er zum 1. Januar 2023 an. Hintergrund ist, dass die Stadtwerke Hennigsdorf die Preise auf Grundlage ihrer Preisgleitformel und der darauf basierenden Preislisten jedes Jahr neu bewerten und justieren. Und zwar je nachdem, wie sich die in der Formel verankerten Indizes im Vergleich zum Vorjahr entwickelt haben. Dementsprechend werden die Preise entweder angehoben oder sie sinken. In diesem Jahr haben sich die Indizes aufgrund der Marktentwicklung deutlich nach oben entwickelt. Das heißt, die Preise werden steigen. Die Preisgleitformel reflektiert die Kostenstruktur des Unternehmens und die Entwicklung der Energie und Brennstoffkosten am Markt. Das ist wichtig, damit die Stadtwerke stabil und arbeitsfähig bleiben und so eine sichere Versorgung der Hennigsdorfer:innen mit Fernwärme garantieren können. Fernwärmepreise ab 2023
  • 6. Was ist der Unterschied zu früheren Preisentwicklungen? Open or Close
    In der Vergangenheit waren die Preisausschläge nur gering. Durch den Ukrainekrieg und die damit eingehergehende Energiekrise sind in Folge nicht nur die Energiepreise, sondern auch die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Indizes deutlich in Bewegung geraten. Wir sind deshalb gezwungen, die Preisgleitformel an die geänderten Kostenverhältnisse anzupassen. Die ab 1. Januar 2023 geltenden neuen Preise beinhalten diese Änderungen bereits.
  • 7. Welche finanziellen Entlastungsmaßnahmen gibt es durch die Bundesregierung? Open or Close

    Soforthilfe im Dezember
    Um die extremen Belastungen von Ferwärmekundinnen und -kunden abzufangen, hat die Bundesregierung beschlossen, dass Wärmekundinnen und -kunden bereits im Dezember 2022 eine einmalige Entlastung erhalten. Diese dient der finanziellen Überbrückung bis zur Einführung der regulären Wärmepreisbremse.

    Als Wärmerversorgungsunternehmen, sind wir dazu verpflichtet, Ihnen für Ihre im Dezember 2022 zu leistende Zahlung für Wärmelieferungen eine finanzielle Kompensation zu leisten (§ 4 Absatz 1 EWSG). Für diese finanzielle Kompensation werden die Wärmeversorgungsunternehmen aus Mitteln des Bundes entlastet.

    Die tatsächliche Kompensation ergibt sich nach dem Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 EWSG und hängt von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen uns und Ihnen ab. Zur Plausibilisierung der an Sie zu leistendenden Kompensationszahlung sind wir verpflichtet, Informationen über unsere Kundenbeziehung zu Ihnen an einen Beauftragten (PwC) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu übermitteln. Zu diesen Informationen zählen eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer, eine Postanschrift sowie die Abschlagszahlung für September.
    Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz vom 15. November 2022

    Preisbremsen
    Gas und Wärme: Spätestens im März 2023 soll die reguläre Preisbremse für Gas und Wärme eingeführt werden. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauches soll Gas 12 Cent pro Kilowattstunde kosten, Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Als Vorjahresverbrauch gilt die Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für den September 2022 zugrunde gelegt wurde. Für die verbleibenden 20 Prozent gilt der jeweils aktuelle Marktpreis. Damit soll die Motivation zum Energiesparen aufrechterhalten bleiben.

    Strom: Eine Strompreisbremse soll ab Januar 2023 dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis für private Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauches.

    Mehrwertsteuersenkungung
    Der Gesetzgeber hat die Senkung der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) für Gas- und Wärmelieferungen rückwirkend beschlossen. Im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 wird die Steuer von derzeit 19 auf sieben Prozent gesenkt. Wir geben die Mehrwertsteuersenkung vollständig an unsere Kundinnen und Kunden weiter und berücksichtigen sie in der Jahresabsrechnung für enthaltene Lieferzeiträume ab dem 1. Oktober 2022. Sie müssen hierfür nichts tun. Die Senkung erhalten Sie automatisch.

    Ausführliche und verbindliche Informationen zu den Beschlüssen der Bundesregierung finden Sie unter www.bmwk.de

  • 8. Wie und wann spüren Kundinnen und Kunden diese Maßnahmen? Open or Close
    Ab Januar 2023 stellen die Stadtwerke Hennigsdorf den neuen Fernwärmepreis in Rechnung. In der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 wird die ab Oktober geltende Mehrwertsteuer berücksichtigt. Bereits ab März – so die aktuelle Planung – soll dann die Wärmepreisbremse zum Tragen kommen. Mieter:innen werden diese Entlastung spätestens mit ihrer Betriebskostenabrechnung spüren.
  • 9. Was bedeutet das für die monatlichen Abschläge? Open or Close
    Bei Hennigsdorfer:innen, die in einer Mietwohnung leben, kümmern sich die Vermieter:innen um die Abschlagszahlungen. Die Stadtwerke haben darauf keinen Einfluss. Wer seine Fernwärme direkt von den Stadtwerken bezieht, dem wird mit der nächsten Rechnung eine Abschlagshöhe – basierend auf seinem bisherigen Verbrauch und den gestiegenen Kosten – empfohlen. Die Entscheidung treffen die Kundinnen und Kunden aber selbst. Sie können ihre Abschlagszahlung nach Bedarf anpassen und so hohe Nachzahlungen vermeiden. Die Stadtwerke empfehlen, Vorsorge für die steigenden Energiepreise zu treffen.
  • 10. Was können Wärmekundinnen und -kunden machen, um zu sparen? Open or Close
    Wir raten dazu, verantwortungsvoll und effizient mit Energie umzugehen. Energie ist ein hohes und wertvolles Gut geworden. In Kooperation mit der Hennigsdorfer Wohnungsbaugesellschaft (HWB) und Wohnungsgenossenschaft „Einheit“ (WGH) erinnern wir im Rahmen einer gemeinsamen Energiesparinitiative an einfache, seit Kindheitstagen bekannte Energiespartipps. Diese sollen ohne großen Komfortverlust dazu beitragen, die Verbräuche von Raumwärme, Warmwasser und Strom wirksam zu senken. Mehr dazu unter www.swh-online.de/energieverbrauch-und-energiekosten-senken
  • 11. Welche Leistungen sind im Fernwärmepreis enthalten? Open or Close
    Durch den Bezug von Hennigsdorfer Fernwärme erhalten Sie ein direkt verwendbares Endprodukt. Nämlich: überwiegend CO2-neutral erzeugte und damit unser Klima und unsere Umwelt schonende Wärme. Hennigsdorfer Fernwärme zeichnet sich durch wichtige ökologische und energieeffiziente Standards und durch einen hohen Komfort bei geringem Wartungsaufwand aus. Brennstoffbeschaffung, Kesselwartung, Schornsteinfeger, Umweltauflagen – Sie müssen sich um nichts kümmern. Das machen alles wir für Sie. Unsere Fernwärme ist eine komplette Dienstleistung, die Ihnen als Hauseigentümer.:in z. B. auch in Form unseres Bereitschaftsdienstes an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr zur Verfügung steht. Unseren technischen Bereitschaftsdienst erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 7240-369. (Anrufe aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz im Raum Berlin-Brandenburg sind kostenfrei)
  • 12. Wie wird die verbrauchte Wärme abgerechnet? Open or Close
    Üblicherweise sind Hauseigentümer:innen die Vertragspartner:innen für unsere Fernwärmelieferung. Die Messung der verbrauchten Wärme erfolgt mittels geeichter Wärmemengenzähler. Die Wärmemengenzähler sind Eigentum der Stadtwerke und werden vorzugsweise in die Wärmeübergabestation eingebaut. Die Ablesung der Zähler erfolgt in der Regel per Funkauslesung, so dass wir hierfür nicht Ihr Grundstück/ Gebäude betreten müssen. Bis zu 16 Monatszählerstände werden im Wärmemengenzähler abgespeichert und stehen für spätere Kontrollablesungen oder nachträgliche Rechnungskontrollen bereit. So kann der Wärmeverbrauch transparent nachvollzogen werden. Die Kosten für die Wärmelieferung werden den Vertragspartner:innen berechnet. Der Wärmeliefervertrag regelt, ob dies monatlich nach dem tatsächlich entstandenen Verbrauch erfolgt oder eine Jahresabrechnung erstellt wird, auf der monatlich gleichbleibende Abschläge gezahlt werden. Mieter:innen werden in der Regel einmal jährlich über die Nebenkostenabrechnung oder Betriebskostenabrechnung ihrer Vermietenden abgerechnet. Zwischen Vermieter:in und Mieter:in gelten die Festlegungen der Heizkostenverordnung.
  • 13. Warum Hennigsdorfer Fernwärme? Open or Close
    Fernwärme in Hennigsdorf wird gemäß kommunalem Auftrag klimaschonend und effizient erzeugt. Unser Fernwärmenetz ist engmaschig über weite Teile der Stadt verteilt und soll Hennigsdorf zukünftig mit bis zu 80 Prozent CO2-neutral erzeugter Wärme versorgen. Weil alle unsere Maßnahmen darauf abzielen, immer weniger fossile Brennstoffe einzusetzen, um Kohlendioxidemissionen und andere Luftschadstoffe zu reduzieren, ist Hennigsdorfer Fernwärme ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung vor Ort.

    Mit den Inbetriebnahmen des Biomasse-Heizkraftwerks in 2009 und Bioerdgas-Blockheizkraftwerks in 2011 wurde bereits die Hälfte unserer Wärme aus Erneuerbaren Energien erzeugt. Im Rahmen eines durch die Stadtverordnetenversammlung verabschiedeten Klimaschutzkonzeptes erfolgte 2015 die strategische Ausrichtung für die kurz- und mittelfristige Zieldefinition auf eine CO2-neutrale Fernwärmeversorgung. Das daran angebundene und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte Innovationsprojekt „Wärmedrehscheibe“ soll ermöglichen, dass durch:

    • den Einsatz erneuerbarer Energien (regionale Holzhackschnitzel) im Biomasse-Heizkraftwerk
    • den Einsatz von regionalem Bioerdgas
    • die Nutzung von Abwärme aus dem Hennigsdorfer Stahlwerk
    • den Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung (gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme)
    • Nutzung einer intelligenten Wärmespeicherung mit moderner Steuerungstechnik

    der regenerative Anteil der Wärme im Fernwärmenetz von rund 50 Prozent (Stand 2015) auf bis zu 80 Prozent Klimaneutralität ausgebaut werden kann. Mit der Verabschiedung des Brennstoffs Kohle und der Einbindung industrieller Abwärme aus dem Hennigsdorfer Elektrostahlwerk in 2019 haben wir wichtige Projekt-Meilensteine erreicht. Der Anteil klimaneutraler Wärmeerzeugung beträgt in der Regel aktuell bis zu 65 Prozent. Damit konnte im Hennigsdorfer Stadtgebiet auch eine Reihe anderer Umweltbelastungen wie z. B. der Ausstoß von Stickoxiden, Kohlenmonoxid, Staub und Schwefeldioxid maßgeblich reduziert werden.

    Das Hennigsdorfer Fernwärmesystem zeichnet sich nicht nur durch wichtige ökologische und energieeffiziente Standards aus, sondern auch durch allerhöchsten Komfort bei geringem Wartungsaufwand: Brennstoffbeschaffung, Kesselwartung, Schornsteinfeger, Umweltauflagen – Sie müssen sich um nichts kümmern. Das machen alles wir für Sie. Als kommunales Stadtwerk können wir Ihnen durch unsere hohen Versorgungssicherheitsstandards eine verlässliche Wärmeversorgung garantieren.

    Chronik KlimaschutzBeschlussvorlage Klimaschutz-RahmenkonzeptBeschlussvorlage InvestitionsstrategieSWH Klimaschutz-RahmenkonzeptSteckbrief Abwärmeauskopplung
  • 14. Welches sind die vertraglichen Grundlagen für die Versorgung mit Hennigsdorfer Fernwärme? Open or Close
    Vertragliche Grundlage für die Versorgung mit Fernwärme ist der mit den Stadtwerken Hennigsdorf geschlossene Fernwärmeliefervertrag. Dieser enthält die entsprechende Preisliste, die technischen Anschlussbedingungen (TAB) und die wesentlichen Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Mieterinnen und Mieter stehen in der Regel in keinem direkten Vertragsverhältnis zu der Stadtwerke Hennigsdorf GmbH. Hier erfolgt die Versorgung über einen Fernwärmeliefervertrag mit den Eigentümer:innen der Verbrauchsstelle.

    AVBFernwärmeV - Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
  • 15. Warum gibt es in Hennigsdorf eine Fernwärmesatzung? Open or Close
    Lange bevor die kommunale Wärmeplanung in aller Munde war, hat die Hennigsdorfer Stadtverordnetenversammlung schon 1997 eine Fernwärmesatzung für das Stadtgebiet Hennigsdorf beschlossen, die im Jahr 2007 nochmals aktualisiert wurde. In der Satzung werden Fernwärmeversorgungsgebiete ausgewiesen, in denen die Versorgung mit Wärmeenergie vorrangig über das Fernwärmenetz zu erfolgen hat. Hinter der Fernwärmesatzung verbirgt sich ein wichtiges Anliegen mit einen umwelttechnischen Hintergrund: Die Satzung ist die Grundlage dafür, dass wir gemeinsam mit der Stadt die Emissionsquellen für Luftschadstoffe und Treibhausgase in Hennigsdorf wirkungsvoll reduzieren können. Vor dem Hintergrund der hiesigen energieintensiven Industriebetriebe ist Wärme in Hennigsdorf eine runde Sache.

    Fernwärmesatzung - Satzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung der Stadt Hennigsdorf vom 12.09.2007
  • 16. Was muss ich tun, um an die Hennigsdorfer Fernwärme angeschlossen zu werden? Open or Close
    Wir beraten Sie gern, ob eine Versorgung mit Fernwärme für Sie möglich ist und welche Schritte notwendig sind. Der Antrag zur Versorgung mit Fernwärme erfolgt über das Datenblatt zum Fernwärmeanschluss. Dieses ist durch Ihr beauftragtes Planungsbüro mit allen technischen Daten auszufüllen. Nach Rücklauf übersenden wir Ihnen dann ein Angebot für einen Hausanschluss und nach Wunsch für eine Hausanschlussstation, die Sie bei uns erwerben oder mieten können. Zeitgleich holen Sie ein Angebot von Ihrer Heizungsfirma für die Anbindung der Hausinstallation ein. Zusammen mit Ihnen und der Heizungsfirma koordinieren wir die konkreten Aufgaben für den Fernwärme-Hausanschluss und den Einbau der Hausanschlussstation. Vor Lieferbeginn schließen wir mit Ihnen auf Grundlage des von Ihrem Planungsbüro ermittelten Wärmebedarfs einen Fernwärmeliefervertrag ab.

    Kontakt: 03302 / 5440-0
  • 17. Wie wird Fernwärme in Hennigsdorf erzeugt? Open or Close
    Hauptsächlich aus erneuerbaren und CO2-neutralen Energiequellen. In Hennigsdorf kommen Holzhackschnitzel, Bioerdgas, Abwärmenutzung aus dem hiesigen Stahlwerk sowie Solarthermie für die Erzeugung von Wärme zum Einsatz. Der verbleibende Gasanteil an unserem Brennstoffmix beträgt aktuell und abhängig von der Jahreszeit nur noch bis zu 30 Prozent. Weitere Faktoren für die gute Klimabilanz Hennigsdorfer Fernwärme sind neben der Energieerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ein intelligentes Wärmespeicher- und Steuerungssystem, das hilft, Schwankungen in der Wärmeerzeugung und in den Verbrauchslastspitzen – vorrangig mit regenerativ erzeugter Wärme – auszugleichen, wodurch Ressourcen wirksam geschont werden können.
  • 18. Wie kommt Hennigsdorfer Fernwärme in die Haushalte? Open or Close
    Über meist unterirdische Fernwärmeleitungen gelangt unsere überwiegend CO2-neutral erzeugte Hennigsdorfer Fernwärme zu den Wärmeübergabestationen in den jeweiligen Gebäuden. In diesen sogenannten Hausanschlussstationen, dessen Herzstück ein Wärmetauscher ist, wird die Temperatur des gelieferten Wassers bedarfsgerecht reguliert und in den Wärmekreislauf des Gebäudes überführt.
  • 19. Ist die Hennigsdorfer Fernwärmeversorgung zu jeder Jahreszeit sichergestellt? Open or Close
    Das Hennigsdorfer Fernwärmenetz ist das ganze Jahr über in Betrieb, so dass Wärme für Heizung und Brauchwarmwasser stets zur Verfügung stehen. Unsere überwiegend CO2-neutral erzeugte Wärme wird hauptsächlich durch das Biomasse-Heizkraftwerk, das Bioerdgas-Blockheizkraftwerk im Heizkraftwerk Eschenallee, das Heizwerk Zentrum und das neue Heizwerk Nord II mit der eingebundenen Abwärmeauskopplung aus dem ortsansässigen Stahlwerk sichergestellt. Sollte es im Rahmen von Wartungsarbeiten oder aus anderen Gründen dennoch zu einer Unterbrechung der Versorgung kommen, wird diese rechtzeitig angekündigt. Zudem sind wir in Sachen Versorgungssicherheit rund um die Uhr an sieben Tage die Woche für Sie im Einsatz. Unseren technischen Bereitschaftsdienst erreichen Sie unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 7240-369. (Anrufe aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz im Raum Berlin-Brandenburg sind kostenfrei)

    Die Erzeugung Hennigsdorfer Fernwärme basiert unter normalen Marktbedingungen auf fünf Säulen: Biomasse (Holzhackschnitzel), Abwärmeauskopplung aus dem Stahl- und Walzwerk, Bioerdgas, Gas und Öl. Damit können die Stadtwerke flexibel auf die jeweiligen Marktverhältnisse reagieren.

    Aufgrund unseres flexiblen Brennstoffmixes gehen wir von einer gesicherten Versorgung aus. Dennoch birgt jede Säule für sich auch Risiken.
  • 20. An wende ich mich, wenn meine Heizung oder Warmwasserversorgung nicht funktioniert? Open or Close
    Als Mieter:innen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hausverwaltung oder Ihre Vermietenden, die dann als unsere direkte Vertragspartner:innen Kontakt mit uns aufnehmen. In Notfällen erreichen Sie unseren technischen Bereitschaftsdienst unter der 0800 / 7240-369. (Anrufe aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz im Raum Berlin-Brandenburg sind kostenfrei)

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